Sehr geehrte Damen und Herren !
Für die Bevölkerung besteht in der Zeit vom
03. Februar 2020 bis 31. Juli 2020
die Möglichkeit, die Zeckenschutzimpfung in der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, Standort Radkersburg, zu erhalten. Die Impfungen werden im Sanitätsreferat, Parterre, Zimmer Nr. 5, am Mittwoch von 08.00 bis 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung durchgeführt. Da es auch Abwesenheiten der Amtsärztin bzw. der Vertretung gibt, können Termine nur nach telefonischer Vereinbarung gewährleistet werden.
Die Grundimmunisierung besteht aus 3 Teilimpfungen
⦁ 1. Teilimpfung
⦁ 2. Teilimpfung: ca. 1 Monat nach der 1. Teilimpfung
⦁ 3. Teilimpfung: 5 bis 12 Monate nach der 2. Teilimpfung
Auffrischungsimpfungen
⦁ 1. Auffrischungsimpfung 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung
⦁ bis zum 60. Lebensjahr alle 5 Jahre weitere Auffrischungsimpfungen
⦁ ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre weitere Auffrischungsimpfungen
Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert.
Hinweise zur Prüfung finden Sie unter https://as.stmk.gv.at.
Pro Teilimpfung ist für Erwachsene ein Impfkostenbeitrag von € 18,50 zu leisten.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist ein Impfkostenbeitrag von € 18,50.
Zeckenschutzimpfung in der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, Tel.: +43 (3152) 2511-451
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